Sommermachanot 2026
Anmeldung ab 8. Februar möglich !
Schon bald sollen unsere diesjährigen Sommermachanot stattfinden. In einem Mix von Freizeitaktivitäten, Erholung, thematischen Gruppenstunden (Peulot, hebr.) und AG´s (Chugim, hebr.) beinhalten die altersspezifisch ausgerichteten Machanot eine hohe Programmvielfalt, professionell organisiert von ehrenamtlichen, nebenberuflichen Jugendleiter:innen. Gleichzeitig stützt die Vermittlung von jüdischer Kultur und Tradition die Identitätsfindung und fördert durch gemeinsame Erlebnisse den Zusammenhalt der Jugendlichen. Die Machanot fördern Kreativität und soziale Kompetenzen.
Sommermachanot der ZWST 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen Informationen über die diesjährigen Sommermachanot bekannt zu geben:
Turnus 1
Sonntag, den 12.07.2026 – Mittwoch, den 22.07.2026
Berlin, Brandenburg, Bremen, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Hessen, Mainz, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, SchleswigHolstein, Thüringen
Turnus 2
Sonntag, den 26.07.2026 – Donnerstag, den 06.08.2026
Berlin, Brandenburg, Bremen, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Hessen, Köln, Mainz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen
Turnus 3
Sonntag, den 09.08.2026 – Donnerstag, den 20.08.2026
Baden, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Köln, Mecklenburg-Vorpommern, München, Nordrhein, Westfalen und Württemberg
Bad Sobernheim: 8 – 11 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 700,-
Italien : 12 – 18 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 800,-
Die Online – Anmeldung ist ab Sonntag, den 8. Februar 2026 um 9.00 Uhr geöffnet.
Die Online-Anmeldung bleibt – solange Plätze verfügbar sind – bis Donnerstag, 26.02.2026 geöffnet. Danach wird sie geschlossen.
Die Online Anmeldung gilt noch nicht als Teilnahmebestätigung.
Der Link für die Anmeldung lautet: https://veranstaltungen.zwst.org/
Die zwingend notwendigen Formulare „Einverständniserklärung“ und „Ärztliches Attest“ müssen bis Dienstag, 1. April 2025 bei der ZWST eingereicht werden. Eine Teilnahmebestätigung wird erst versendet, wenn diese Unterlagen der ZWST vorliegen. Sollte bis zum 1. April diese benötigten Unterlagen nicht vorliegen, werden die Plätze an die Warteliste weitergegeben.
Kostenregelung
In der Anlage finden Sie die Berechnungstabelle für den Selbstkostenanteil, der für die Sommermachanot 2026 zu entrichten ist.
Falls der gesamte Selbstkostenbeitrag von den Erziehungsberechtigten nicht getragen werden kann und einer Ermäßigung bedarf, müssen entsprechende Gehaltsnachweise der ZWST vorgelegt werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Mindestbeitrag für jeden Teilnehmenden an einem der Sommermachanot Euro 275,- beträgt. Liegt der zu zahlende Beitrag unter Euro 275,muss die jeweilige Gemeinde bzw. der Landesverband für den Differenzbetrag aufkommen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen für die Teilnahme an den Machanot bereits vor dem Reiseantritt seitens der ZWST an die jeweilige Gemeinde bzw. Landesverband gestellt werden. Bei der Rechnungsstellung werden alle Ermäßigungen, die bis dahin beantragt werden, berücksichtigt. Eine Ermäßigung des Selbstkostenbeitrags nach der Rechnungsstellung kann nicht mehr berücksichtigt werden.
Stornogebühren
Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist bis zum 31. März 2026 möglich. Bei einer Stornierung der Anmeldung ab dem 01. April 2026 werden Stornogebühren fällig wie folgt:
- Italien Machanot: € 300,-
- Sobernheim Machanot: € 150,-
Die Stornogebühr wird unabhängig vom Grund der Absage fällig. Daher empfehlen wir den Eltern den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Fahrtkosten und Begleitung der Teilnehmenden
Die Fahrtkosten der Teilnehmenden der Machanot in Bad Sobernheim mit der Deutschen Bundesbahn, 2. Klasse, Gruppentickets, werden nach Vorlage der Originalrechnungen und Fahrkarten von der ZWST erstattet.
An- und Abreise Sommermachanot Italien
Die An- und Abreise zu den Sommermachanot in Italien erfolgt mit Zug bzw. Bus. Über die genauen Verbindungen werden wir Sie zeitnah informieren. Während der Fahrt gibt es keine Möglichkeit Lebensmittel zu kaufen. Bitte informieren Sie die Eltern entsprechend, so dass die Kinder für den Anreisetag ausreichend Verpflegung erhalten. Für die Rückreise stellt die ZWST Verpflegung zur Verfügung.
Für die Reisebegleitung der Teilnehmenden zum/vom jeweiligen Sommermachane sowie für die damit verbundenen Kosten haben die jeweiligen Gemeinden bzw. Landesverbände aufzukommen. Die ZWST übernimmt die Verantwortung für die Teilnehmenden erst am Machane-Ort.
Die zwingend notwendigen Formulare „Einverständniserklärung“ und „Ärztliches Attest“ müssen bis Dienstag, den 31 . März 2026 bei der ZWST eingereicht werden. Eine Teilnahmebestätigung wird erst versendet, wenn diese Unterlagen der ZWST vorliegen. Sollten bis zum 31. März 2026 diese benötigten Unterlagen nicht vorliegen, werden die Plätze an die Warteliste weitergegeben.
Dies entbindet jedoch nicht die Stornogebühren bei einer Abmeldung.
Handys. Tablets. Smartuhren. Smartphones etc.
Zur Sicherheit der Kinder und der Jugendlichen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Benutzung den o.g. Geräten auf den Machanot verboten ist. Hierzu eine kurze Erklärung:
Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts werden gesetzlich besonders geschützt. Dazu zählt u. a. das Recht am eigenen Bild. Um einen Missbrauch zu verhindern, sind Handys und Smartphones etc. während des Aufenthaltes verboten.
Das Verbot von Handys und anderen elektronischen Geräten ist auch aus pädagogischen Gründen sinnvoll. Dadurch kommunizieren die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen viel intensiver miteinander, haben die Möglichkeit, neue Freundschaften zu knüpfen und sich auszutauschen.
Die Kinder und Jugendlichen erhalten ihre Handys in regelmäßigen Abständen für eine kurze Zeit zur Verfügung gestellt.
Mit der Teilnahmebestätigung erhalten die Eltern eine Telefonnummer, unter der sie ihre Tochter/ihren Sohn während des Machanes erreichen können.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die ZWST keine Verantwortung für Schäden oder Verlust an Smartphones oder anderen elektronischen Geräten übernimmt Dies trifft auch für Kleidungsstücke oder andere persönliche Dinge zu. Wir bitten die Eltern, dies bei der Auswahl des Gepäcks zu beachten. Weiterhin möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Hygieneartikel auf Machane nicht zu Verfügung gestellt werden. Diese sollten bitte von zu Hause mitgebracht werden.
Fotos
Bitte beachten Sie: Während der Machanot werden von der ZWST Fotos zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Diese können auf der Homepage, den Socialmedia-Kanälen der ZWST, den Broschüren und Kalendern der ZWST veröffentlicht werden.
Krankenschutz
Alle Teilnehmenden müssen ihre Krankenversicherungskarte im Original bei sich haben.
Teilnehmende, die nicht krankenversichert sind, können an den Machanot nicht teilnehmen!
Reisedokumente
Jeder Teilnehmende benötigt für die Einreise nach Italien einen Personalausweis bzw. Reisepass, der noch mindestens 3 Monate ab Rückreisedatum vom Machane gültig ist.
Projekt Gesher – lnklusionskinder und Jugendliche
Das „lnklusionsprojekt für Kinder und Jugendliche“ der ZWST ( .. Gesher“) ermöglicht Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) mit einer Beeinträchtigung, an den Machanot teilzunehmen. Bei Bedarf versucht die ZWST, eine „Eins-zu-Eins-Betreuung“ zu organisieren. Betreut werden die Kinder und Jugendlichen von geschulten Jugend betreuenden. Wir bitten vor der Anmeldung mit uns Kontakt aufzunehmen, um die Bedarfe der Kinder auf den Machanot in Erfahrung zu bringen.
Ansprechpartnerinnen sind:
- Frau Eva laffe, ioffe@zwst.org, Handy-Nummer 0174 – 682 58 33
- Frau Margulies, Margulies@zwst.org. 069 – 944 371 17.
Die ZWST behält sich vor, Teilnehmende, die ein Fehlverhalten entgegen den Richtlinien aufzeigen, vom Machane zu verweisen. Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Eltern getragen. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Punkte tragen die Eltern die Verantwortung sowie alle entstehenden Kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Zentralwohlfahrtsstelle




