לֹא בְחַיִל וְלֹא בְכֹחַ כִּי אִם בְּרוּחִי אָמַר יְהוָה צְבָאוֹת
SYNAGOGEN-GEMEINDE KÖLN
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EINLADUNG zur Gemeindeversammlung

am 13. Dezember 2026 um 15:00 Uhr

Beginn: Di., 13. Oktober 2026, 15:00
Ort: Synagogen-Gemeinde Köln
Roonstraße 50, 50674 Köln
Raum: Gemeindesaal

Liebe Gemeindemitglieder,

wir laden Sie höflich ein zu der am

Sonntag, den 13. Dezember 2026 um 15:00 Uhr

lt. § 9 der Satzung der Synagogen-Gemeinde Köln für das Jahr 2026 turnusmäßigen im Gemeindesaal Roonstraße 50, 50674 Köln stattfindenden

Gemeindeversammlung

Tagesordnung:

1. Eröffnung
2. Wahl der Versammlungsleiterin/des Versammlungsleiters
3. Berichte des Vorstandes, der Gemeindevertretung und der Dezernate
4. Bericht der Revisoren
5. Vorstellung des Status Sanierung Synagoge Roonstraße (Architekt Manuel Herz)
6. Aussprache
7. Entlastung für das Jahr 2024
8. Verschiedenes

Die Teilnahme an der Gemeindeversammlung dürfte für jedes Mitglied der Synagogen-Gemeinde Köln von großem Interesse sein.

Wir freuen uns auf Sie und bitten um pünktliches Erscheinen um 15:00 Uhr (Einlass: 14:30).

Sollte diese Gemeindeversammlung am 13. Dezember 2026 um 15:00 Uhr nicht beschlussfähig gemäß § 11 der Satzung der Synagogen-Gemeinde Köln sein, so laden wir Sie hiermit zu einer

2. Gemeindeversammlung

satzungsgemäß mit derselben Tagungsordnung ein, die am selben Tage, nämlich am Sonntag, den 13. Dezember 2026, um 15:30 Uhr im selben Saal stattfinden wird.

Gemäß § 11 der Gemeindesatzung ist diese zweite Gemeindeversammlung in jedem Fall beschlussfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Synagogen-Gemeinde Köln
Der Vorstand
Robert Katona | Abraham Lehrer | Bettina Levy | Dr. Felix Schotland
Köln, Oktober 2026
Hinweis: Die Teilnahme an der Gemeindeversammlung ist grundsätzlich auf Gemeindemitglieder der Synagogen-Gemeinde Köln beschränkt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vgl. § 8 der Satzung der Synagogen-Gemeinde Köln. Wahl- und Stimmberechtigung richten sich nach den §§ 8, 14 und 15 der Satzung der Synagogen-Gemeinde Köln.
ANFAHRT