Lichtzünden vor Schabbat und Feiertagen:
Wenn zwei Tage Jom Tow aufeinanderfolgen, werden die Lichter am ersten Abend vor Anbruch der Nacht gezündet (wie bei Schabbatbeginn).
Am zweiten Abend dürfen sie erst bei Anbruch der Nacht gezündet werden, um die Länge des ersten Tages nicht zu verkürzen.
Die aktuelle G’ttesdienstordnung steht auch als PDF-Datei zum Lesen und Ausdrucken bereit: