Sukkot 5770
Sukkot, das Laubhüttenfest, beginnt fünf Tage nach Jom Kippur (dem Versöhnungstag). Es beginnt am 15. Tischri (2.Oktober 2009), dem Vollmondtag im Oktober und dauert sieben Tage lang.
Es gehört mit Pessach (dem Passahfest) und Schawuot (dem Wochenfest) zu den Wallfahrtsfesten, den Festen, die zur Zeit der beiden Tempel mit einer Pilgerfahrt nach Jerusalem und Opfern im Tempel begangen wurden.
Das Merkmal des Sukkot-Festes, des Laubhüttenfestes, ist die Beobachtung des Gebots, in der Sukka, der Laubhütte, zu wohnen. Die Sukka muß eine zeitweilige Hütte sein. Für ihren Bau gelten folgende Vorschriften:
Eine Sukka muß mindestens drei Wände haben. Die vierte Seite kann offen bleiben.
Die Wände der Sukka können aus jedem Material sein (Metall, Holz, Segeltuch, Ziegel, Stein). Sie sollen so fest sein, daß sie nicht leicht weggeweht werden können oder im Wind flattern.
Wenn man eine Sukka an eine Hauswand baut, so können eine oder mehrere Hauswände als Wände der Sukka dienen.
Eine Sukka kann klein sein, sogar nur einen Sitzplatz für einen Menschen haben (muß aber mindestens ... ca. 75 cm breit und lang sein); sie kann aber auch so groß sein, daß Hunderte dort Platz finden.
Die 'zeitweilige' Eigenschaft der Sukka ist ihr Dach, das aus s'chach sein muß. Alles was aus der Erde wächst und abgeschnitten wurde, ist dafür geeignet, solange es nicht etwas ist, was rituell unrein werden kann, wie zum Beispiel Früchte, die deswegen ausgeschlossen sind. Man kann Baumzweige, Blätter, Maisstengel, Bambusstangen oder einfach Holzlatten oder dafür geflochtene Strohmatten dazu nehmen. Sie sollen lose auf die Sukka gelegt werden, nicht in Bündeln.
Man nimmt auch Stöcke, Latten oder Äste als Querbalken, um kleinere Zweige oder Immergrün als s'chach darauf zu legen.
Man muß genügend s'chach auf die Sukka legen, so daß sie mehr Schatten als Sonne hat.
Man soll auch etwas Luftlöcher lassen, so daß man nachts die Sterne sehen kann, obgleich eine Sukka auch koscher ist, wenn das s'chach dafür zu dicht ist. Man muß aber darauf achten, daß die Löcher im s'chach nicht weiter als ... ca. 30 cm sind. Andererseits darf das s'chach nicht so dicht sein, daß es wie ein Dach ist und der Regen nicht hindurchkommt. Das würde die Sukka unbenutzbar machen.
Das s'chach darf erst dann gelegt werden, wenn die Wände der Sukka fertig gebaut sind, so daß das Auflegen vom s'chach die Sukka vervollständigt.
Eine Sukka, die unter einem Baum oder einem festen Dach, wie etwa in einer Vorhalle steh, ist nicht koscher und unbenutzbar.
Ein festes Dach, das die Sukka teilweise überhängt, darf nicht breiter als höchstens ... ca. 240 cm sein. Wenn es breiter ist, ist die Sukka unbenutzbar. Aber auch wenn es weniger breit, und die Sukka koscher ist, wird der Teil unter dem überhängenden Dach nicht als Sukka gerechnet, und man darf dort nicht sitzen.
Es ist angebracht und lobenswert, die Sukka zu schmücken, um sie schön und einladend und angenehm zu gestalten. Üblicherweise hängt man Früchte an das s'chach und Bilder und Dekorationen oder auch Wandteppiche an die Wände.
Dadurch, daß die ganze Familie am Bau und Schmücken der Sukka teilnehmen kann, wird die eine der freudig erwarteten Gelegenheiten des Jahres." [Donin, S. 261 - 263]
Eine weitere besondere Mizwa [Pflicht] am Sukkot [Laubhüttenfest] ist das Gebot, vier Arten -- eine Zitrusfrucht (Etrog [= Citrus medica cedra]), einen Palmzweig (Lulaw), drei Myrthenzweige (Hadassim) und zwei Bachweidenzweige (Arawot) -- zu nehmen und sich mit ihnen vor dem Ewigen zu freuen.
(Auszug aus der Website www.payer.de)


